Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Apostille für öffentliche Urkunden, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, beim Außenministerium; der Antrag ist auszudrucken und in Papierform bereitzuhalten.
- Was ist eine Apostille?Die Apostille ist ein spezielles Zeichen (Stempel), das auf öffentliche Urkunden, die von Behörden eines Staates ausgestellt wurden, angebracht wird, damit sie in einem anderen Staat anerkannt werden. Daher können die in Polen ausgestellten Dokumente nur in Polen mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, den Status des Beamten sowie die Gültigkeit des Siegels oder Stempels auf der öffentlichen Urkunde. Die Gültigkeit des Inhalts des Dokuments wird durch die Apostille nicht beglaubigt. Die Apostillierung ist im Vergleich zur konsularischen Legalisation ein vereinfachtes Verfahren und gilt nur zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Ausländische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, werden in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und benötigen keine weiteren Formen der Beglaubigung.
- Was umfassen unsere schlüsselfertigen Apostille-DienstleistungenWir erledigen alle nötigen Formalitäten für Sie: Wir beantragen ein Vorverfahren zur Bestätigung des Siegels und der Unterschrift des Notars (Uwierzytelnienia dokumentu) beim Bezirksgericht in Warschau, vereinbaren einen Termin beim Außenministerium, füllen alle notwendigen Formulare aus, bezahlen die staatlichen Gebühren, erhalten eine Apostille für persönliche oder geschäftliche Dokumente und senden diese, falls erforderlich, per Kurier an Ihre Adresse in einem beliebigen Land. Bei Bedarf fertigen wir auch beglaubigte Übersetzungen aller Arten von Dokumenten an.
- Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?Apostilliert werden persönliche oder geschäftliche Dokumente, die von polnischen Behörden ausgestellt werden. In der Regel geht es um:
- Personenstandsurkunden, Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, Gerichtsentscheidungen und andere persönliche Dokumente;
- Dokumente aus dem Nationalen Strafregister (KRK), darunter Bescheinigungen über das Nichtvorhandensein von Vorstrafen einer Person oder Gerichtsbeschlüsse gegen das Unternehmen sowie Bescheinigungen über strafrechtliche Verurteilungen;
- notariell beglaubigte Dokumente (Akte, Vollmachten, Protokolle);
- Qualifikationsnachweise, einschließlich Abschlusszeugnisse und Universitätsdiplome, deren Kopien, Zweitausfertigungen und Anhänge;
- Handelsverträge, Rechnungen, Einfuhr- und Ausfuhrpapiere, Kopien von Bescheinigungen aus dem Nationalen Gerichtsregister (KRS) und dem Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen (CEIDG).
- Wie schnell kann ich die mit einer Apostille versehenen Dokumente erhalten?In der Regel erhalten Sie Ihr mit einer Apostille versehenes Dokument innerhalb von 3-5 Tagen, wenn Sie sich an unser NotaBene-Büro in Warschau wenden, und innerhalb von 10 Tagen, wenn Sie unser Büro in Danzig besuchen. Wir haben immer gebuchte Termine beim Außenministerium, was uns hilft, Ihre Dokumente so schnell wie möglich fertig zu stellen.
- Wie kann ich bestellen und bezahlen?
- Bitte wenden Sie sich an unser Büro in Warschau oder Danzig unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
- Kommen Sie mit Ihren Dokumenten zu uns ins Büro oder schicken Sie sie per Kurier an unsere Adresse.
- Leisten Sie eine Vorauszahlung vom vereinbarten Betrag in bar oder mit einer Karte. Die Bezahlung ist auch in jeder Währung über PayPal, Wise und Stripe möglich.
- Wir erfüllen Ihren Auftrag zum vereinbarten Termin und übergeben die Dokumente Ihnen persönlich oder schicken sie per Kurier bzw. per InPost.
- Ich möchte meine Dokumente übersetzen lassen. Wo kann ich diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Übersetzungsbranche. Bitte wenden Sie sich an unsere Manager unter den unten angegebenen Kontaktdaten.