Schlüsselfertige Apostille-Dienstleistungen in Polen

Schlüsselfertige Apostille-Dienstleistungen in Polen

Schicken Sie uns einfach Ihre Dokumente per Kurier, InPost oder bringen Sie sie in unser Büro in Warschau oder Danzig und erhalten Sie die mit einer Apostille versehenen Papiere innerhalb nur weniger Tage zurück
Schlüsselfertige Apostille-Dienstleistungen in Polen
20+ Jahre Erfahrung im Bereich Legalisierung und Übersetzungen
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2 500+ Zufriedene Kunden und legalisierte Dokumente
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100% Wir nehmen Ihnen alle nötigen Formalitäten ab
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Warum NotaBene?

Alles inbegriffen

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Wir bieten Ihnen schlüsselfertige Lösungen an: Sie schicken oder bringen uns Ihre Dokumente, bezahlen Ihren Auftrag und holen die gefertigten Urkunden persönlich ab oder erhalten sie per Post
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Keine Sprachbarriere

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Wir sprechen die Sprachen unserer Kunden, denn wir möchten und können unseren Service so gut wie möglich für sie machen
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Wir sind in der Lage, alle Arten von Dokumenten zu übersetzen
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NotaBenePolska.pl
Schlüsselfertige Apostille-Dienstleistungen

Schlüsselfertige Apostille-Dienstleistungen

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir werden uns zeitnah bei Ihnen zurückmelden
Schlüsselfertige Apostille-Dienstleistungen

Sie sparen mindestens

10 Stunden
Analysieren Sie, was Sie tun müssen und wie viel Zeit jeder Schritt in Anspruch nimmt

30 Minuten

Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Apostille für öffentliche Urkunden, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, beim Außenministerium; der Antrag ist auszudrucken und in Papierform bereitzuhalten.

1 Stunde

Bezahlung der staatlichen Gebühr bei einer Bank oder einem Postamt. Sie können die Zahlung auch über das Online-Banking-System Ihrer Bank vornehmen; in diesem Fall müssen Sie eine Zahlungsbestätigung ausdrucken.

30 Minuten

Vereinbaren Sie einen Termin beim Außenministerium über ein spezielles Formular und wählen Sie ein geeignetes Datum und eine geeignete Uhrzeit für den Besuch. Manchmal ist es entweder vorübergehend nicht möglich, einen Termin zu vereinbaren, oder das System bietet Ihnen Termine in einigen Wochen an.

2 Stunden

Erneuter Besuch beim Bezirksgericht zur Erhaltung einer mit dem Beglaubigungsvermerk des Gerichts versehenen Urkunde.

2 Stunden

Besuch beim Bezirksgericht, Einreichung der Dokumente zur Beglaubigung der Unterschrift und des Siegels des Notars.

1 Stunde

Mehrere Anrufe bei der zuständigen Stelle, Warten in der Warteschleife, Erkundigung nach Einzelheiten des Verfahrens und Arbeitszeiten auf Polnisch.

1 Stunde

Suche nach der Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde in Polen, Planung der Route und Ihres Besuchs.

2 Stunden

Besuch des Außenministeriums zum vereinbarten Termin, Erhalt der mit einer Apostille versehenen Urkunde in der Reihenfolge des Eingangs.

Wir nehmen Ihnen die Mühe ab

Sie werden Ihre Dokumente viel schneller erhalten, da wir fast immer gebuchte Termine beim Außenministerium haben


    Durch Anklicken der Schaltfläche erkläre ich mich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden

    Kosten der schlüsselfertigen Apostille-Dienstleistungen

    250 zł
    pro Dokument, einschließlich aller erforderlichen staatlichen Gebühren
    220 zł
    pro Dokument bei Bestellung von 3 bis 5 Dokumenten
    180 zł
    pro Dokument bei Bestellung von 6 oder mehr Dokumenten

    Wir beantworten die Fragen

    • Was ist eine Apostille?
      Die Apostille ist ein spezielles Zeichen (Stempel), das auf öffentliche Urkunden, die von Behörden eines Staates ausgestellt wurden, angebracht wird, damit sie in einem anderen Staat anerkannt werden. Daher können die in Polen ausgestellten Dokumente nur in Polen mit einer Apostille versehen werden. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, den Status des Beamten sowie die Gültigkeit des Siegels oder Stempels auf der öffentlichen Urkunde. Die Gültigkeit des Inhalts des Dokuments wird durch die Apostille nicht beglaubigt. Die Apostillierung ist im Vergleich zur konsularischen Legalisation ein vereinfachtes Verfahren und gilt nur zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961. Ausländische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, werden in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und benötigen keine weiteren Formen der Beglaubigung.
    • Was umfassen unsere schlüsselfertigen Apostille-Dienstleistungen
      Wir erledigen alle nötigen Formalitäten für Sie: Wir beantragen ein Vorverfahren zur Bestätigung des Siegels und der Unterschrift des Notars (Uwierzytelnienia dokumentu) beim Bezirksgericht in Warschau, vereinbaren einen Termin beim Außenministerium, füllen alle notwendigen Formulare aus, bezahlen die staatlichen Gebühren, erhalten eine Apostille für persönliche oder geschäftliche Dokumente und senden diese, falls erforderlich, per Kurier an Ihre Adresse in einem beliebigen Land. Bei Bedarf fertigen wir auch beglaubigte Übersetzungen aller Arten von Dokumenten an.
    • Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?
      Apostilliert werden persönliche oder geschäftliche Dokumente, die von polnischen Behörden ausgestellt werden. In der Regel geht es um:
      • Personenstandsurkunden, Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, Gerichtsentscheidungen und andere persönliche Dokumente;
      • Dokumente aus dem Nationalen Strafregister (KRK), darunter Bescheinigungen über das Nichtvorhandensein von Vorstrafen einer Person oder Gerichtsbeschlüsse gegen das Unternehmen sowie Bescheinigungen über strafrechtliche Verurteilungen;
      • notariell beglaubigte Dokumente (Akte, Vollmachten, Protokolle);
      • Qualifikationsnachweise, einschließlich Abschlusszeugnisse und Universitätsdiplome, deren Kopien, Zweitausfertigungen und Anhänge;
      • Handelsverträge, Rechnungen, Einfuhr- und Ausfuhrpapiere, Kopien von Bescheinigungen aus dem Nationalen Gerichtsregister (KRS) und dem Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen (CEIDG).
      Darüber hinaus können auch beglaubigte Übersetzungen für die Gültigkeit im Ausland apostilliert werden.
    • Wie schnell kann ich die mit einer Apostille versehenen Dokumente erhalten?
      In der Regel erhalten Sie Ihr mit einer Apostille versehenes Dokument innerhalb von 3-5 Tagen, wenn Sie sich an unser NotaBene-Büro in Warschau wenden, und innerhalb von 10 Tagen, wenn Sie unser Büro in Danzig besuchen. Wir haben immer gebuchte Termine beim Außenministerium, was uns hilft, Ihre Dokumente so schnell wie möglich fertig zu stellen.
    • Wie kann ich bestellen und bezahlen?
      1. Bitte wenden Sie sich an unser Büro in Warschau oder Danzig unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
      2. Kommen Sie mit Ihren Dokumenten zu uns ins Büro oder schicken Sie sie per Kurier an unsere Adresse.
      3. Leisten Sie eine Vorauszahlung vom vereinbarten Betrag in bar oder mit einer Karte. Die Bezahlung ist auch in jeder Währung über  PayPalWise und Stripe möglich.
      4. Wir erfüllen Ihren Auftrag zum vereinbarten Termin und übergeben die Dokumente Ihnen persönlich oder schicken sie per Kurier bzw. per InPost.
    • Ich möchte meine Dokumente übersetzen lassen. Wo kann ich diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?
      Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Übersetzungsbranche. Bitte wenden Sie sich an unsere Manager unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
    Schnellkontakt-Formular

    Möchten Sie Ihre Dokumente in Polen apostillieren lassen? NotaBene hilft Ihnen dabei!

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      Max. 5 MB

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      Öffnungszeiten: 09.00–18.00 Uhr
      von Montag bis Freitag

      Warschau
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      +48 660 403 263

      Email: biuro@notabeneby.com
      Danzig
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