Welche Urkunden können mit einer Apostille versehen werden?

Apostilliert werden persönliche oder geschäftliche Dokumente, die von polnischen Behörden ausgestellt werden. In der Regel geht es um:

  • Personenstandsurkunden, Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden, Gerichtsentscheidungen und andere persönliche Dokumente;
  • Dokumente aus dem Nationalen Strafregister (KRK), darunter Bescheinigungen über das Nichtvorhandensein von Vorstrafen einer Person oder Gerichtsbeschlüsse gegen das Unternehmen sowie Bescheinigungen über strafrechtliche Verurteilungen;
  • notariell beglaubigte Dokumente (Akte, Vollmachten, Protokolle);
  • Qualifikationsnachweise, einschließlich Abschlusszeugnisse und Universitätsdiplome, deren Kopien, Zweitausfertigungen und Anhänge;
  • Handelsverträge, Rechnungen, Einfuhr- und Ausfuhrpapiere, Kopien von Bescheinigungen aus dem Nationalen Gerichtsregister (KRS) und dem Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen (CEIDG).

Darüber hinaus können auch beglaubigte Übersetzungen für die Gültigkeit im Ausland apostilliert werden.

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