Die Apostille ist ein spezielles Zeichen (Stempel), das auf öffentliche Urkunden, die von Behörden eines Staates ausgestellt wurden, angebracht wird, damit sie in einem anderen Staat anerkannt werden. Daher können die in Polen ausgestellten Dokumente nur in Polen mit einer Apostille versehen werden.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, den Status des Beamten sowie die Gültigkeit des Siegels oder Stempels auf der öffentlichen Urkunde. Die Gültigkeit des Inhalts des Dokuments wird durch die Apostille nicht beglaubigt.
Die Apostillierung ist im Vergleich zur konsularischen Legalisation ein vereinfachtes Verfahren und gilt nur zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961.
Ausländische Urkunden, die mit einer Apostille versehen sind, werden in allen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens anerkannt und benötigen keine weiteren Formen der Beglaubigung.