2 Stunden

Besuch des Außenministeriums zum vereinbarten Termin, Erhalt der mit einer Apostille versehenen Urkunde in der Reihenfolge des Eingangs.

1 Stunde

Suche nach der Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde in Polen, Planung der Route und Ihres Besuchs.

1 Stunde

Mehrere Anrufe bei der zuständigen Stelle, Warten in der Warteschleife, Erkundigung nach Einzelheiten des Verfahrens und Arbeitszeiten auf Polnisch.

2 Stunden

Besuch beim Bezirksgericht, Einreichung der Dokumente zur Beglaubigung der Unterschrift und des Siegels des Notars.

2 Stunden

Erneuter Besuch beim Bezirksgericht zur Erhaltung einer mit dem Beglaubigungsvermerk des Gerichts versehenen Urkunde.

30 Minuten

Vereinbaren Sie einen Termin beim Außenministerium über ein spezielles Formular und wählen Sie ein geeignetes Datum und eine geeignete Uhrzeit für den Besuch. Manchmal ist es entweder vorübergehend nicht möglich, einen Termin zu vereinbaren, oder das System bietet Ihnen Termine in einigen Wochen an.

1 Stunde

Bezahlung der staatlichen Gebühr bei einer Bank oder einem Postamt. Sie können die Zahlung auch über das Online-Banking-System Ihrer Bank vornehmen; in diesem Fall müssen Sie eine Zahlungsbestätigung ausdrucken.

30 Minuten

Ausfüllen des Antrags auf Erteilung einer Apostille für öffentliche Urkunden, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, beim Außenministerium; der Antrag ist auszudrucken und in Papierform bereitzuhalten.